Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Angenommen · Innere Sicherheit · Recht
Ergebnis
So haben die Fraktionen gestimmt
Ja · Nein · Enthaltung · Abwesend
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Abwesend
Gegen die eigene Fraktion
3 Abgeordnete haben anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Der Bundestag hat abschließend einer Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (PDF) zugestimmt. Das bisherige Gesetz stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1994 und soll umfassend überarbeitet werden. Ziel ist es, die Befugnisse der Bundespolizei an technische Entwicklungen und veränderte Sicherheitslagen anzupassen sowie Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der EU umzusetzen.
Die Bundespolizei soll unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Befugnisse erhalten. Dazu gehören die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, der Einsatz von Drohnen sowie technische Maßnahmen zur Abwehr gefährlicher Drohnen. Auch Mobilfunkgeräte sollen zur Gefahrenabwehr identifiziert und lokalisiert werden können. Vorgesehen sind außerdem Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote. Die Bundespolizei soll zukünftig selbstständig ohne den Weg über lokale Ausländerbehörden bei Gericht Abschiebehaft beantragen können. Bewerber:innen für die Bundespolizei sollen zudem verpflichtend überprüft werden, unter anderem durch eine Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf zudem erweitert (PDF). So soll die Bundespolizei Videoaufnahmen automatisiert auswerten können, etwa um Waffen, auffällige Bewegungsmuster oder andere mögliche Gefahren zu erkennen. Unter engen Voraussetzungen soll außerdem eine biometrische Echtzeiterkennung möglich sein, beispielsweise zur Abwehr einer dringenden Gefahr für das Leben oder bei der Suche nach bestimmten vermissten Personen. Dafür ist grundsätzlich eine richterliche Anordnung erforderlich.
Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits am 10. Juli 2026 in zweiter Lesung beschlossen. Ein abschließender Beschluss kam jedoch nicht zustande, weil nicht festgestellt wurde, ob die erforderliche Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages erreicht worden war. Deshalb wurde die Schlussabstimmung nun wiederholt und der Gesetzentwurf mit 322 Ja-Stimmen zu 134 Nein-Stimmen bei 118 Enthaltungen angenommen. Für die endgültige Annahme waren mindestens 316 Ja-Stimmen nötig. Neben den Abgeordneten aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke stimmten auch drei Abgeordnete der AfD-Fraktion dagegen: Torben Braga, Georg Schroeter und René Springer.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung hat 1 Organisation oder Person im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
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Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt nur, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat – nicht, welche Position vertreten wurde oder ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatte. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
