Dritter Gesetzentwurf: Steuerfreiheit für Kryptogewinne nach einem Jahr abschaffen
Angenommen · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
So haben die Fraktionen gestimmt
Ja · Nein · Enthaltung · Abwesend
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Abwesend
Gegen die eigene Fraktion
Alle Abgeordneten, die abgestimmt haben, sind der Linie ihrer Fraktion gefolgt.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.
Der dritte und letzte Gesetzentwurf (PDF) befasst sich mit der Besteuerung von Kryptowerten. Nach derzeitiger Rechtslage sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten wie Bitcoin oder Ether im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.
Die Grünen wollen diese Ein-Jahres-Frist abschaffen. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten sollen künftig unabhängig davon, wie lange sie gehalten wurden, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Die Fraktion verweist darauf, dass beispielsweise Gewinne aus Aktien grundsätzlich versteuert werden müssen und sieht in der bisherigen Behandlung von Kryptowerten eine steuerliche Ungleichbehandlung. Die neuen Regeln sollen für Kryptowerte gelten, die seit dem 1. Januar 2026 erworben wurden.
Der dritte Gesetzentwurf wurde mit 132 Ja-Stimmen zu 445 Nein-Stimmen bei keinen Enthaltungen abgelehnt.
