Erster Gesetzentwurf: Steuervergünstigung für Immobiliengesellschaften abschaffen
Abgelehnt · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Ergebnis
So haben die Fraktionen gestimmt
Ja · Nein · Enthaltung · Abwesend
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Abwesend
Gegen die eigene Fraktion
1 Abgeordnete/r hat anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.
In dem ersten Gesetzentwurf (PDF) der Grünen geht es um Unternehmen, die eigenen Grundbesitz verwalten und zum Beispiel Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien erzielen. Diese Unternehmen können ihre Mieteinnahmen unter bestimmten Voraussetzungen bislang von der Gewerbesteuer ausnehmen.
Die Grünen wollen diese Steuervergünstigung, die sogenannte „erweiterte Grundstückskürzung“, abschaffen. Immobiliengesellschaften sollen ihre Gewinne aus der Vermietung künftig grundsätzlich genauso der Gewerbesteuer unterwerfen müssen wie andere Kapitalgesellschaften ihre Gewinne. Nach Ansicht der Grünen führt die bisherige Regelung zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung der Immobilienbranche und zu geringeren Einnahmen der Kommunen. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der erste Gesetzentwurf wurde mit 131 Ja-Stimmen zu 446 Nein-Stimmen abgelehnt, darunter auch eine Gegenstimme von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Enthaltungen gab es keine.
