Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)
Angenommen · Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen · Gesundheit
Ergebnis
So haben die Fraktionen gestimmt
Ja · Nein · Enthaltung · Abwesend
Sitzverteilung
Linke 63Grüne 85SPD 120CDU 164CSU 44AfD 151parteilos 2SSW 1
Ja · Nein · Enthaltung · Abwesend
Gegen die eigene Fraktion
40 Abgeordnete haben anders gestimmt als die Linie der eigenen Fraktion.
Wie das gezählt wird
Als Linie gilt die Stimme, die die meisten abstimmenden Mitglieder einer Fraktion abgegeben haben, wenn eine Stimme vorn liegt und mindestens fünf Mitglieder abgestimmt haben. CDU und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als Abweichung. Über die Gründe sagt eine Abweichung nichts aus.
Laut abgeordnetenwatch.de · nur namentliche Abstimmungen · Methodik
Worum ging es?
Im Bundestag ist ein fraktionsübergreifender Antrag (PDF) zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) angenommen worden. Der Antrag war von 110 Abgeordneten aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vorgelegt worden. Sie fordern, die Nutzung und die Folgen des Tests systematisch zu untersuchen und die bisherigen Regelungen zu überprüfen. Zuvor hatte der Bundestag einen Änderungsantrag (PDF) namentlich angenommen. Anschließend wurde über den entsprechend geänderten Antrag abgestimmt.
Mit dem NIPT kann anhand einer Blutprobe der Schwangeren untersucht werden, wie hoch das Risiko des ungeborenen Kindes für die Trisomien 13, 18 und 21 ist. Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, wenn die Schwangere gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu dem Ergebnis kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Die Antragsteller:innen kritisieren jedoch, dass nicht ausreichend klar geregelt sei, wann der Test eingesetzt werden sollte. Sie befürchten deshalb, dass er zunehmend auch ohne konkreten medizinischen Anlass genutzt wird und so zu einer Reihenuntersuchung bzw. einem Screentingtest geworden sei.
Konkret soll die Bundesregierung ein Monitoring einrichten. Untersucht werden sollen unter anderem die Gründe für die Nutzung des NIPT, die medizinische und nicht-medizinische Beratung von Schwangeren, anschließende invasive Untersuchungen sowie die Entwicklung der Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21. Erste Ergebnisse sollen dem Bundestag spätestens bis zum 30. Juni 2027 vorliegen. Zusätzlich fordert der Antrag ein interdisziplinäres Expert:innengremium. Dieses soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen und die Bundesregierung dazu beraten, wie der Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests künftig geregelt werden sollte. Dabei soll es auch um die Qualität der medizinischen Beratung gehen.
Der Antrag wurde mit den Stimmen von 527 Abgeordneten angenommen. 18 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 23 Enthaltungen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 4 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
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Was das bedeutet
Ein Eintrag zeigt nur, dass sich jemand zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat – nicht, welche Position vertreten wurde oder ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatte. Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.
