Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (SGB II)
Ergebnis
So haben die Fraktionen gestimmt
Worum ging es?
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf zur Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung zugestimmt. Ziel der Reform ist laut Regierung ein Sozialstaat mit klareren Regeln, in dem staatliche Unterstützung stärker an Eigenverantwortung und Mitwirkung der Leistungsbeziehenden gekoppelt wird.
Ein zentraler Bestandteil der Bürgergeld-Reform ist die stärkere Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Künftig sollen sie ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Vor allem alleinstehende Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung sollen grundsätzlich verpflichtet werden, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen, wenn dies zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und zumutbar ist. Gleichzeitig soll die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung Vorrang vor anderen Maßnahmen erhalten. Qualifizierung und Weiterbildung bleiben jedoch wichtige Instrumente für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für Menschen unter 30 Jahren.
Auch für Eltern in der Grundsicherung gelten künftig strengere Vorgaben. Sobald eine Kinderbetreuung sichergestellt ist, sollen sie in der Regel ab dem 14. Lebensmonat des Kindes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen.
Darüber hinaus sieht die Reform Änderungen bei Vermögen und Wohnkosten vor. Die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen soll entfallen; stattdessen wird das Schonvermögen nach Altersstufen gestaffelt. Zudem werden die übernommenen Kosten für Unterkunft und Miete stärker begrenzt, um die Ausgaben in der Grundsicherung zu reduzieren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sind strengere Sanktionen im Bürgergeld-System. Wer etwa eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht auf vorgeschlagene Stellen bewirbt, muss mit Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Auch bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen im Jobcenter sind Kürzungen vorgesehen. Im Extremfall kann der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen vollständig entfallen. Gleichzeitig sollen jedoch die Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 320 Stimmen angenommen. 268 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab zwei Enthaltungen von Jan Dieren und Ruppert Stüwe (beide SPD).
Zu dem Tagesordnungspunkt lagen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen vor, die jedoch nicht namentlich abgestimmt wurden.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 14 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Das zeigt, wer sich zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat – nicht, welche Position vertreten wurde oder ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatte.
Interessenvertretungen anzeigen
- AWO Bundesverband e.V.Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drs. 21/3541)
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S)Stellungnahme zum Referentenentwurf "neue Grundsicherung" (Drs. 21/3541)
- BundespsychotherapeutenkammerEntwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drs. 21/3541)
- Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien - KipsFamRegelungen für psychisch erkrankte Menschen und deren Familien (Drs. 21/3541)
- Deutsche DepressionsLiga e. V.Rücknahme der durch das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II geplanten Verschärfungen in der Grundsicherung (Drs. 21/3541)
- Deutscher Bauernverband e.V.Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft (Drs. 21/3541)
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.Vermeidung von Verschlechterungen bei sozialen Rechtspositionen von Leistungsberechtigten in der Grundsicherung (Drs. 21/3541)
- Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V.Bürgergeld / Grundsicherungsgeld (Drs. 21/3541)
- INSM - Initiative Neue Soziale MarktwirtschaftLeistungsreduzierung Bürgergeld (Drs. 21/3541)
- Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.Wohnen. Fördern.Vertrauen - für eine zukunftsfähige Grundsicherung im SGB II (Drs. 21/3541)
- Save the Children Deutschland e.V.Stellungnahme zum Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drs. 21/3541)
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.Reform der Grundsicherung (Drs. 21/3541)
- Zentrum für neue Sozialpolitik gGmbHSozialreformen im Sinne einer Social Investment-Agenda abstimmen (Drs. 21/3541)
- Zukunftsforum Familie e.V.Reform der Grundsicherung: Verschärfung für Familien und Kinder im SGB II abwehren (Drs. 21/3541)
Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.