Stärkung von Verbraucherrechten im digitalen Vertragsabschluss
Ergebnis
So haben die Fraktionen gestimmt
Worum ging es?
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verbraucher-, Versicherungs- und Behandlungsvertragsrechts angenommen. Mit dem Gesetz sollen zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, die die Verbraucherrechte-Richtlinie weiterentwickeln. Die neuen Vorgaben müssen bis spätestens 19. Dezember 2025 beziehungsweise 27. März 2026 in deutsches Recht übertragen werden.
Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion, eines sogenannten Widerrufsbuttons, für online geschlossene Fernabsatzverträge. Verbraucher:innen sollen Verträge damit zukünftig ebenso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Zudem wird im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge das bislang mögliche zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht eingeschränkt und das Versicherungsvertragsgesetz in weiteren Punkten angepasst. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf erweiterte Informationspflichten für Unternehmen vor. Verbraucher:innen sollen künftig klarer über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und über Haltbarkeitsgarantien informiert werden. Bei Waren mit digitalen Elementen kommen zusätzliche Angaben etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates hinzu. Für Finanzdienstleistungsverträge wird der Katalog der Informationspflichten neu geordnet und um Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung ausgearbeitet, welche einige Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf vorsieht. Ergänzt wurden unter anderem Vorgaben zur Gestaltung von Online-Benutzeroberflächen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, um Verbraucher:innen vor manipulativen Gestaltungsmethoden, sogenannten „Dark Patterns“, zu schützen und ihre freie und informierte Entscheidungsfindung sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in geänderter Fassung mit 306 Ja-Stimmen zu 242 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke stimmten dagegen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 12 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Das zeigt, wer sich zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat – nicht, welche Position vertreten wurde oder ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatte.
Interessenvertretungen anzeigen
- AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.Praktikable und rechtssichere Lösungen für das Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht erreichen (Drs. 21/1856)
- Bitkom e.V.Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (Drs. 21/1856)
- Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU i. d. F. der RL (EU) 2023/2673 (Drs. 21/1856)
- Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.Ratenzahlungsvereinbarungen nicht unter die Regularien des Verbrauchervertragsrechts fallen lassen (Drs. 21/1856) · Ratenzahlungsvereinbarungen nicht unter die Regularien des Verbrauchervertragsrechts fallen lassen (Drs. 21/3345)
- Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)Überarbeitung der RL über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge (Widerrufsfunktion) (Drs. 21/1856)
- Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen ÄrztekammernForderung nach einer verständlichen Regelung zur Einsicht und Kopie der Behandlungsakte (Drs. 21/1856)
- Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V.Änderung Art. 246 EGBG (Drs. 21/1856)
- Handelsverband Deutschland - HDE - e. V.Praktikable Regelungen für die Widerrufsfunktion im Onlinehandel (Drs. 21/1856)
- Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V.Regelungen zur Ausgestaltung der elektronischen Widerrufsfunktion im Verbrauchervertragsrecht (Drs. 21/1856)
- Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.Praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung der Richtlinie Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträge (Drs. 21/1856)
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.Umsetzung der Richtlinien EU/2024/825 und EU/2023/2673 im Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht (Drs. 21/1856)
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Weitere Korrekturen der Widerrufsregelungen und Klarstellungen zur elektronischen Widerrufsfunktion. (Drs. 21/1856)
Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.