Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (Änderungsantrag)
Ergebnis
So haben die Fraktionen gestimmt
Worum ging es?
Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes wurde im Bundestag abgelehnt.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, die Fortsetzung der Stromsteuersenkung auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft weiterhin zu gewährleisten. Außerdem sollen durch den Gesetzentwurf Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität ermöglicht werden. Viele Gesetzesänderungen werden damit begründet, Bürokratie abzubauen. Der Änderungsantrag der Grünen schlägt eine Reihe von Änderungen am Gesetz der Bundesregierung vor. Es wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Absenkung der Stromsteuer gefordert. Durch die allgemeine Absenkung des Strompreises entfielen laut Antrag zahlreiche Ausnahmen und Entlastungsregelungen, wodurch das Stromsteuerrecht erheblich vereinfacht werde, was wiederum Verwaltung und Wirtschaft entlasten würde. Zudem würden alle Verbraucher:innen von der Absenkung profitieren und die Elektrifizierung der Wirtschaft werde vorangetrieben.
Der Änderungsantrag wurde mit 313 Gegenstimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Mit Ja stimmten 244 Abgeordnete der Fraktionen BÜNDNIS/DIE GRÜNEN, Die Linke und AfD. Es gab keine Enthaltungen.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 16 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Das zeigt, wer sich zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat – nicht, welche Position vertreten wurde oder ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatte.
Interessenvertretungen anzeigen
- Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger") (Drs. 21/1866)
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V.Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein (Drs. 21/1866)
- Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)Energiekosten reduzieren (Drs. 21/1866)
- Bayerische Motoren Werke AktiengesellschaftDie BMW Group setzt sich für Bürokratiefreiheit und gesetzliche Klarstellungen für bidirektionales Laden ein. (Drs. 21/1866)
- Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Drs. 21/1866)
- Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBEBiomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln (Drs. 21/1866)
- Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)Vorteile hocheffizienter KWK-Anlagen im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigen (Drs. 21/1866)
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.Regelungen zur Strombesteuerung im Bereich der E-Mobilität modernisieren (Drs. 21/1866)
- E.ON SEEinkommensteuerbefreiung des Bidirektionalen Ladens (Drs. 21/1866)
- MAHLE GmbHGleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht (Drs. 21/1866)
- MAHLE International GmbHGleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht (Drs. 21/1866)
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)Berücksichtigung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs bei der Stromsteuerbegünstigung (Drs. 21/1866)
- Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V.Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein (Drs. 21/1866)
- Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x -Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Drs. 21/1866)
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten (Drs. 21/1866) · Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten (Drs. 21/1866)
- naturstrom AGAllgemeine Senkung der Stromsteuer (Drs. 21/1866)
Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.