Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Ergebnis
So haben die Fraktionen gestimmt
Worum ging es?
Der Bundestag hat über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte* abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen, um die Aufnahme- und Integrationskapazitäten von Ländern und Kommunen zu entlasten. Hintergrund seien laut Entwurf die konstant hohen Zahlen an Schutzsuchenden und die vollständige Ausschöpfung des bisherigen Kontingents von monatlich 1.000 Visa. In Härtefällen soll es weiterhin möglich bleiben Ehepartner:innen, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nacholen zu können. Zudem soll neben der "Steuerung" auch der Begriff „Begrenzung“ wieder explizit in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen werden. Die Maßnahme ist laut Gesetzentwurf mit verfassungs-, völker- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar und soll zu deutlichen Entlastungen bei Verwaltung und Finanzen führen.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, in der die Annahme empfohlen wurde.
*Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt, aber stichhaltige Gründe dafür vorgebracht werden können, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen (Quelle: Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge) .
Der Gesetzentwurf wurde mit 444 Ja-Stimmen angenommen. 133 Abgeordntete stimmten mit Nein, darunter neben den Abgeordneten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auch Hakan Demir und Maja Wallstein aus der SPD-Fraktion. Enthaltungen gab es keine.
Lobbyregister
Zu den Drucksachen dieser Abstimmung haben 8 Organisationen oder Personen im Lobbyregister des Bundestags Lobbyarbeit gemeldet.
Das zeigt, wer sich zu diesem Vorhaben an Bundestag oder Bundesregierung gewandt hat – nicht, welche Position vertreten wurde oder ob sie Einfluss auf das Ergebnis hatte.
Interessenvertretungen anzeigen
- Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Drs. 21/321)
- Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (Drs. 21/321)
- Deutscher Caritasverband e. V.Verhinderungen Verschlechterung Schutz von Familien für subsidiär geschützte Personen (Drs. 21/321)
- Deutsches Kinderhilfwerk e.V.Aufrechterhaltung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte (Drs. 21/321)
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Drs. 21/321)
- International Refugee Assistance Project Berlin gGmbHKeine Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (Drs. 21/321)
- Terre des Hommes Deutschland e.V.Keine Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Drs. 21/321)
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.Beibehaltung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Drs. 21/321)
Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages, verknüpft über die Drucksachennummern.