Der Auswärtige Ausschuss ist einer der wenigen Ausschüsse, die mit Verfassungsrang ausgestattet sind. Nach Artikel 45a Absatz 1 des Grundgesetzes ist der Bundestag verpflichtet, einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten einzurichten. Als klassischer politischer Ausschuss begleitet er die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen. Seine Beratungsthemen sind hochsensibel. So beraten seine 42 Mitglieder unter anderem federführend, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf.
Mitglieder laut bundestag.de · Prozent = Anwesenheit bei namentlichen Abstimmungen im Plenum · Methodik
Wie das gezählt wird
Die Prozentwerte sind die Anwesenheit bei namentlichen Abstimmungen im Plenum, nicht in den Ausschusssitzungen; diese tagen in der Regel nicht öffentlich. Mitglieder, Rollen und Aufgaben stehen so auf bundestag.de.